Versicherungsmakler – was ist das eigentlich?
Fast jeder kennt einen Makler. Doch meist ist ein Immobilienmakler damit gemeint. Das es noch andere Makler gibt, dies wissen die Wenigsten: Handels-, Finanzierungs- oder Versicherungsmakler. Ihnen allen ist eines gemeinsam:
Ein Makler erbringt eine Dienstleistung. Er bringt Käufer und Verkäufer zusammen. Der Makler hilft einem Käufer, das zu finden, was er sucht. Und dem Verkäufer dabei, dass dessen Produkt einem potentiellen Käufer bekannt wird. Ein Makler schlägt also eine Brücke zwischen Käufer und Verkäufer, die sich bislang nicht kannten. In dem heutigen Wirtschaftskreislauf erfüllt ein Makler eine wichtige Funktion: Er vermittelt.
Der Gesetzgeber unterscheidet die Makler:
· den Zivilmakler (z.B. den vorgenannten Immobilienmakler). Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 652 ff BGB.
· den Börsenmakler und
· den Handelsmakler, wozu auch der Versicherungsmakler gezählt wird.
Die Rechte und Pflichten der Handelsmakler sind ergänzend im § 93 ff Handelsgesetzbuch geregelt.
Der Versicherungsmakler ist dank der Gesetzgebung eine besondere Spezies.
Seit dem 22.05.2007 rückt der Versicherungsmakler, den das Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) schon seit 1908 kennt, wieder intensiver in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Denn er benötigt eine eigene Zulassung nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung. Wer als Versicherungsmakler tätig ist, wird in der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 59 Absatz 3 beschrieben, die zum 01.01.2008 in Kraft trat.
Der Versicherungsmakler ist also eine Spezialform des Versicherungsvermittlers. Seine Aufgaben werden in § 60 und § 61 VVG (Beratungsgrundlage sowie Beratungs- und Dokumentationspflichten) beschrieben.
Der Versicherungsmakler ist jemand, der die Vermittlung nicht im Auftrag eines Versicherers oder einen Versicherungsvertreter wahrnimmt. Anders ausgedrückt, der Makler arbeitet im Auftrag seines Kunden, der ein Produkt – in diesem Fall eine Versicherung - sucht. Er steht auf und an der Seite seines Kunden.
Auf Grund seiner Aufgabe und seiner Zuordnung wird der Versicherungsmakler in der Literatur mittlerweile als „Verbraucherschützer" beschrieben. Dies scheint der politischen Willensbildung angemessen.
Die Zulassungsanforderungen wurden mit der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung für jeden Versicherungsvermittler klar geregelt.
Vor dem 22.05.2007 konnte ein jeder Versicherungen verkaufen. Dies geht jetzt nicht mehr. Diejenigen, die seit mindestens 31.08.2000 ununterbrochen Versicherungen verkauft haben, erhielten im Rahmen der sogenannten „Alt-Hasen-Regelung" ihre Zulassung, sofern sie ununterbrochen selbständig oder nicht selbständig als Versicherungsvermittler tätig waren. Diese Regelung ist in der Branche umstritten, da sich gerade diese Personen in der Vergangenheit selbst als Verkäufer verstanden.
Den Versicherungsverkäufer, wie es ihn vor dem 22.05.2007 gab, gibt es heute nicht mehr. Mit dem Begriffswechsel - weg vom Verkäufer hin zum Vermittler – sollte nicht nur ein optisches Signal gesetzt werden, sondern auch auf eine neue einheitliche Grundausbildung hingewirkt werden.
Heute kann dank der vorgenannten Verordnung von einem einheitlichen Grundwissen ausgegangen werden (Die sogenannten „Alt-Hasen" sind hier mal teilweise ausgenommen). Voraussichtlich ab 2014 soll eine permanente Weiterbildung aller Versicherungsvermittler erfolgen.
Kaum ein Verbraucher hat die gravierende Veränderung, die sogenannte „Deregulierung", auf dem Versicherungsmarkt mitbekommen. Ab Juli 1994 muss jeder Versicherer seine eigenen Verträge und Bedingungen schreiben. Die bisherige Praxis der einheitlichen Versicherungsverträge wurde aufgehoben, in der alle Versicherungsbedingungen gleich waren.
Noch heute gehen viele Kunden davon aus, dass die Leistungen aller Versicherer gleich sind. Dass jeder Versicherer heute aber individuell seine Verträge gestaltet kann, glauben viele Versicherungsnehmer bis heute nicht. Erst ein Leistungsvergleich durch einen Makler zeigt die Unterschiede auf und bewirkt ein Umdenken bei einem Versicherungsnehmer.
Während früher bei gleichen Leistungen der Preis als Unterscheidungskriterium galt, sind es heute die Leistungen. Unterschiedliche Leistungen bedingen unterschiedliche Preise.
Daher ist heute jeder Versicherungsnehmer gefordert, sich selbst klar zu machen, welchen Versicherungsschutz er benötigt. Oder nehmen sie alternativ fachliche Unterstützung in Anspruch.
Stand: 26.07.2013