Wohngebäudeversicherung: Prämienerhöhung?

In Deutschland bieten über 140 Versicherungsgesellschaften diesen Versicherungsschutz für Wohngebäude an. Doch nur rd. 4% arbeiten kaufmännisch im schwarzen Bereich. Alle übrigen erwirtschaften in dieser Sparte oft Verluste.

So kann es nicht verwundern, dass bereits zwei Gesellschaften ihre Prämien in 2015 anheben.

Die Branche rechnet damit, dass bis zum Jahresende weitere folgen werden. Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. geht man von einer Erhöhung von durchschnittlich 7,3% für 2015 aus.

Zahlreiche Gesellschaften werden in der Regel mit der nächsten Beitragsrechnung ihre Veränderungen bekannt machen. Die Prämienerhöhungen gelten dann für die folgende Versicherungsperiode. In diesem Falle steht Ihnen als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen (vgl. VVG § 40). Erfahrungsgemäß dauert es bis zum Abschluss bei einem anderen Versicherer etwas länger.

Daher sollten Sie vorbeugen. Lassen Sie sich schon jetzt auf eine Beratung ein, in der ein Vergleich der Angebote der verschiedenen Anbieter mit ihren unterschiedlichsten Leistungen nicht fehlen sollte.

Stand: 30.10.2014

 

Geschrieben von Dieter Walinski